Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen aus der Ukraine
Informationen und Unterstützungsangebote für Unternehmen
Unternehmen, die Flüchtlingen aus der Ukraine eine den Umständen angepasste Jobperspektive bieten möchten, erhalten Unterstützung über das JobCenter im Kreis Coesfeld: Mail Coesfeld.141-Arbeitgeber-Service@arbeitsagentur.de, Telefon 0800 4 5555 20 (gebührenfrei). Die Agentur für Arbeit hilft bei der Vermittlung arbeitssuchender Flüchtlinge in Beschäftigung und bietet entsprechende Plattformen und individuelle Beratungen.
Darüber hinaus gibt es verschiedene Plattformen privater Initiativen zur Vermittlung von Flüchtlingen in eine Beschäftigung.
Einen umfangreichen Überblick über sämtliche Themenfelder und Ansprechpartner in der Region hat die Regionalagentur Münsterland hier zusammengestellt: www.muensterland.com/wirtschaft/service/onboarding/arbeitgeber/ukraine
Bitte beachten Sie: Eine schnelle Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen aus der Ukraine soll nicht dazu dienen, den bestehenden Fachkräftemangel abzumildern. Es geht vielmehr darum, den Menschen, die in großer Not vor Krieg und Gewalt zu uns geflüchtet sind, gute und verlässliche Perspektiven zu bieten. Dabei besteht die besondere Verantwortung, die aktuelle Situation und die Bedürfnisse der geflüchteten Menschen in besonderer Weise zu berücksichtigen. Wenn sie gerne arbeiten wollen und können, möchten wir ihnen den Weg in eine sinnvolle Tätigkeit so gut wie möglich erleichtern und sie auf diesem Weg unterstützen.
Zwei Schritte sind dafür wichtig:
1. Erlangung einer Arbeitsgenehmigung
Voraussetzung für eine Aufenthalts- und damit auch Arbeitsgenehmigung ist die erkennungsdienstliche Erfassung der geflüchteten Menschen beim Kreis Coesfeld. In einem persönlichen Termin werden biometrische Passbilder erstellt und die Fingerabdrücke erfasst. Diese werden mit einer zentralen Datenbank abgeglichen, um Doppelregistrierungen zu verhindern oder sonstige Sachverhalte aufzudecken. Der Prozess der erkennungsdienstlichen Erfassung ist seitens des Bundes klar vorgegeben und darf ausschließlich mit Hardware durchgeführt werden, die vom Bund dafür freigegeben ist. Zudem darf diese Hardware ausschließlich über den Bund beschafft werden.
Aufgrund dieser Vorgaben zeichnet sich bereits jetzt deutlich ab, dass eine schnelle Erteilung der erforderlichen Genehmigungen für die Vermittlung in Arbeit durch die örtliche Ausländerbehörde eine Herausforderung ist. Das betrifft sowohl die Beschaffung zusätzlicher Hardware für die erkennungsdienstliche Erfassung, als auch den Datenbankabgleich in Echtzeit. In beiden Fällen kommt es leider zum Teil zu erheblichen Verzögerungen.
Zwar stellen Kreis, Städte und Gemeinden die erforderlichen Kapazitäten für eine zügige Hilfe für die geflüchteten Menschen zur Verfügung. Aufgrund der rechtlichen Vorgaben gibt es vor Ort allerdings derzeit so gut wie keinen Spielraum, den Prozess der erkennungsdienstlichen Erfassung zu verkürzen oder zu beschleunigen. Die Ausländerbehörde des Kreises kann allerdings in denjenigen Einzelfällen, in denen ein konkretes Arbeitsverhältnis begründet werden kann, im Wege der Priorisierung zumindest eine vorläufige Arbeitserlaubnis erteilen.
2. Feststellung der Qualifikationen, Kompetenzen und Unterstützungsbedarfe
Kreis, Städte und Gemeinden stehen mit den geflüchteten Menschen in engem Kontakt und erfassen die Unterstützungsbedarfe in allen Lebenslagen. Dabei ermitteln sie auch die jeweils bestehenden Qualifikationen und Kompetenzen sowie das individuelle Interesse an der Aufnahme einer Beschäftigung. Die Information und die Beratung der geflüchteten Menschen zu Themen rund um die Integration in den Arbeits- und ggf. den Ausbildungsmarkt leistet derzeit die Agentur für Arbeit Coesfeld. Ab Juni 2022 soll nach aktueller Beschlusslage das JobCenter im Kreis Coesfeld diese Aufgabe übernehmen. Sofern dabei berufsbezogene Unterstützungs- und/oder Qualifizierungsbedarfe festgestellt werden, können über die Agentur für Arbeit bzw. das JobCenter passende Angebote unterbreitet und auch gefördert werden.