BEGIN:VCALENDAR
VERSION:2.0
PRODID:-//wfc Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld - ECPv6.11.2//NONSGML v1.0//EN
CALSCALE:GREGORIAN
METHOD:PUBLISH
X-WR-CALNAME:wfc Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld
X-ORIGINAL-URL:https://wfc-kreis-coesfeld.de
X-WR-CALDESC:Veranstaltungen für wfc Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld
REFRESH-INTERVAL;VALUE=DURATION:PT1H
X-Robots-Tag:noindex
X-PUBLISHED-TTL:PT1H
BEGIN:VTIMEZONE
TZID:Europe/Berlin
BEGIN:DAYLIGHT
TZOFFSETFROM:+0100
TZOFFSETTO:+0200
TZNAME:CEST
DTSTART:20250330T010000
END:DAYLIGHT
BEGIN:STANDARD
TZOFFSETFROM:+0200
TZOFFSETTO:+0100
TZNAME:CET
DTSTART:20251026T010000
END:STANDARD
END:VTIMEZONE
BEGIN:VEVENT
DTSTART;TZID=Europe/Berlin:20251010T123000
DTEND;TZID=Europe/Berlin:20251010T130000
DTSTAMP:20260521T100824
CREATED:20250916T153748Z
LAST-MODIFIED:20250916T153748Z
UID:19500-1760099400-1760101200@wfc-kreis-coesfeld.de
SUMMARY:Recht.Einfach: Die Entgelttransparenzrichtline (ETRL)
DESCRIPTION:Frauen und Männer müssen für gleiche und gleichwertige Arbeit gleich bezahlt werden – das schreibt der Entgeltgleichheitsgrundsatz vor. Tatsächlich verdienen Frauen in Europa und auch in Deutschland immer noch weniger als Männer. Der sogenannte unbereinigte Gender Pay Gap in der EU liegt bei 13 Prozent\, in Deutschlang sogar bei 16 Prozent. \nDie Ursachen für die Lohnlücke sind vielfältig. Eine davon ist fehlende Transparenz in betrieblichen Entgeltstrukturen und Lohnfindungsprozessen. Transparenz hilft\, ungerechtfertigte Entgeltunterschiede zu beseitigen\, und öffnet den Blick für die Stellschrauben zu mehr Chancengleichheit von Frauen und Männern in Betrieben und Unternehmen. \nThema unseres Online-Impulses der Reihe Recht.Einfach am Freitag\, 10. Oktober 2025\, von 12.30 bis 13 Uhr ist deshalb die europäische Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL). \nSie ist zur Stärkung der Entgelttransparenz und damit zur Förderung von Entgeltgleichheit ist am 6. Juni 2023 in Kraft getreten. Sie muss bis spätestens 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Die ETRL enthält Maßnahmen zur Förderung von Entgelttransparenz in Organisationen und Mindeststandards zur besseren Rechtsdurchsetzung des Entgeltgleichheitsgrundsatzes. Ihr Ziel: Nicht mehr individuell Betroffene sollen für die Durchsetzung von Entgeltgleichheit verantwortlich sein\, vielmehr verpflichten kollektive Instrumente Arbeitgeber zur proaktiven Befassung mit Entgeltstrukturen und fördern dadurch Entgeltgleichheit.* \nReferentin ist Dorothée Kubiziel\, Expertin für Arbeitsrecht bei der IHK Nord Westfalen. \nIm Anschluss besteht die Möglichkeit für Fragen. Den Link zum Online-Impuls erhalten die Teilnehmenden kurz vor dem Termin per Mail. \nAnmeldungen unter https://aiw.de/veranstaltungen/aiw-veranstaltungen-neu/recht-einfach-im-oktober/ \nZiel der Reihe Recht.Einfach ist es\, relevante rechtliche Themen für Unternehmen kurz und einfach in 30 Minuten zu vermitteln. Im Online-Impuls erfahren die Unternehmen praktische Lösungen\, Tipps und Best Practices\, um die rechtlichen Anforderungen besser zu verstehen und erfolgreich umzusetzen. \nDas Angebot ist eine Kooperation der wfc mit der IHK Nord Westfalen\, der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken und des AIW Unternehmensverbunds.
URL:https://wfc-kreis-coesfeld.de/veranstaltung/recht-einfach-entgelttransparenzrichtline/
ATTACH;FMTTYPE=image/jpeg:https://wfc-kreis-coesfeld.de/wp-content/uploads/2023/10/Vorlage-Headerfoto-Hompage32.jpg
END:VEVENT
END:VCALENDAR