Gründungspreis Westmünsterland

Neue Bewerbungsphase startet voraussichtlich im Herbst 2025

Mehr Aufmerksamkeit für Gründerinnen und Gründer im Westmünsterland, mehr Aufmerksamkeit für die Chancen und Vorteile von Gründungen an sich: Das möchten die Wirtschaftsförderungsgesellschaften der Kreise Borken und Coesfeld gemeinsam mit der Sparkasse Westmünsterland schaffen. Die Partner loben deshalb mit Unterstützung der IHK Nord Westfalen sowie der Kreishandwerkerschaften Borken und Coesfeld seit 2023 alle zwei Jahre den Gründungspreis Westmünsterland aus.

Wann ist die Bewerbungsphase?

Die nächste Bewerbungsphase startet voraussichtlich im Herbst 2025.

Wie kann ich mich bewerben?

Bewerbungen sind ausschließlich online möglich unter www.gruendungspreis-westmuensterland.de

Wer kann sich bewerben?

Gründerinnen und Gründer von jungen Unternehmen mit Hauptsitz in den Kreisen Coesfeld oder Borken oder der Stadt Haltern am See (dem Geschäftsgebiet der Sparkasse Westmünsterland). Bei der Gründung kann es sich um ein komplett neues Unternehmen handeln, um die Nachfolge in einem kleinen oder mittleren Betrieb oder um eine freiberufliche Tätigkeit. Die Gründung kann hauptberuflich, aus dem Nebenerwerb oder aus der Arbeitslosigkeit heraus erfolgt sein.

Was sind die weiteren Voraussetzungen für eine Bewerbung?

  • Gründung ist im vorgegebenen Zeitraum erfüllt
  • gute wirtschaftliche Entwicklung sowie ein tragfähiges Geschäftsmodell

Welche Unternehmen können sich nicht bewerben?

  • Tochtergesellschaften von bestehenden Unternehmen
  • Ausgründung aus bestehenden Unternehmen mit bereits bestehenden Produkten
  • Zukäufe
  • Unternehmen, die durch den Wechsel des Tätigkeitsbereichs eines mehr als fünf Jahre alten Unternehmens entstanden sind

Was erhält die Gewinnerin/ der Gewinner?

  • mediale Aufmerksamkeit
  • ein professionelles Filmporträt zur Eigenvermarktung

Wer entscheidet über die Gewinnerin oder den Gewinner?

Die Entscheidung über die Preisvergabe setzt sich zusammen aus einem Jury- und Publikumsvoting im Verhältnis 80:20. Zu den neun Jurymitgliedern gehören jeweils eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der drei Preisstifter, der IHK Nord Westfalen, der beiden Kreishandwerkerschaften, der FH Münster und der Westfälischen Hochschule, der NRW.Bank sowie – ab dem zweiten Aufruf – die Preisträgerin bzw. der Preisträger des vorherigen Aufrufs. Die Jury kann aus den eingegangenen Bewerbungen eine Vorauswahl treffen und die Favoriten zu einem Pitch vor der Jury einladen.

Das sagen die Preisstifter

„Junge und innovative Unternehmen bereichern mit neuen Ideen, innovativen Produkten und Dienstleistungen die Wirtschaft vor Ort, sie schaffen Arbeitsplätze und tragen zur Vielfalt der Wirtschaft bei.“

Heinrich-Georg Krumme, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Westmünsterland

„Durch den Gründungspreis haben wir die Möglichkeit, noch mehr Aufmerksamkeit für das Thema zu erzielen, das Gründungsklima zu fördern und damit die Gründungsneigung weiter zu erhöhen.“

Dr. Jürgen Grüner, Geschäftsführer der wfc Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld GmbH

„Junge Unternehmen, die sich seit der Gründung erfolgreich am Markt etabliert haben und Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen und gesichert haben, sind die besten Beispiele, um die Chancen von Gründungen zu zeigen. Ihr Engagement soll durch den Gründungspreis Westmünsterland ausgezeichnet werden und gleichzeitig Anregung für andere sein.“

Dr. Daniel Schultewolter, Geschäftsführer der WFG für den Kreis Borken

Weitere Informationen sowie einen Rückblick auf die Preisverleihung 2024 gibt es unter www.gruendungspreis-westmuensterland.de

Die Initiatoren und Partner des Gründungspreises Westmünsterland

Ihre Ansprechpartner

Thomas Brühmann (wfc | Kreis Coesfeld)

Telefon 02594.7824022

Mail thomas.bruehmann@wfc-kreis-coesfeld.de

Tobias Ebbing (WFG | Kreis Borken)

Telefon 02561.9799970

Mail ebbing@wfg-borken.de