Für eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Wir zeigen Unternehmen, wie sie ihre Beschäftigten bei Kinderbetreuung oder Pflege unterstützen können

Job, Zeit mit den Kindern und vielleicht auch noch ein bisschen Freizeit für sich selbst oder mit dem Partner: Das alles möglichst flexibel und stressfrei miteinander vereinbaren zu können, das wünschen sich die meisten Beschäftigen mit Kindern. Wenn ein Unternehmen seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dabei helfen kann, alle Aufgaben gut miteinander zu vereinbaren, steigert es damit nicht nur seine Attraktivität, sondern schafft auch eine langfristige Bindung seiner Beschäftigten.

Die wfc unterstützt die Unternehmen dabei, passgenaue, auf die Bedürfnisse der Beschäftigten ausgerichtete Angebote zu entwickeln, umzusetzen – und sie auch ausreichend zu kommunizieren. Denn nur durch diesen Fokus gelingt der gewünschte Erfolg.

Interview zu den Vorteilen von betrieblichen Kinderbetreuungsangeboten

Die Möglichkeiten im Überblick

Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung

Eine Betriebskita einzurichten ist für viele kleine und mittlere Unternehmen ein großer Schritt. Eine weniger bekannte, aber häufig bessere Alternative kann die betriebliche Großtagespflege sein. Sie hat ein kleineres Format und ist deutlich flexibler. Bis zu neun Kinder werden hier von maximal drei Tagespflegepersonen in einer Gruppe betreut. Welche Konzepte für diese Form der betrieblich unterstützten Kinderbetreuung passend sind, mögliche Wege und konkrete Hilfestellung inklusive Checkliste bietet der Leitfaden für Betriebliche Großtagespflege, den die wfc erstellt hat und der aktuell in der Überarbeitung ist. Darüber hinaus begleiten wir die Unternehmen auf Wunsch auch bei der Besprechung der ersten Ideen und der Umsetzung.

Finanzielle Förderung für die betrieblich unterstützte Kinderbetreuung

Über das Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“ unterstützt das Bundesfamilienministerium bis Ende 2022 die Einrichtung von neuen Betriebskitas oder betrieblichen Großtagespflegen, aber auch die Schaffung zusätzlicher Plätze in bestehenden Angeboten. Neu ist die Unterstützung von Betreuungsplätzen für Ausnahmefälle, etwa wenn die eigentliche Betreuung aufgrund von Krankheit oder Schließungstagen nicht möglich ist oder besonderer Betreuungsbedarf besteht. Dafür können so genannte Belegplätze in bestehenden betriebseigenen Angeboten, in Großtagespflegestellen und anderen Tageseinrichtungen aufgebaut werden. Der Zuschuss beträgt für alle Varianten 400 Euro pro neu geschaffenem Ganztagesplatz und Monat, sofern die Arbeitgeberbeteiligung bei mindestens 250 Euro Ganztagesplatz und Monat liegt. Bei Teilzeit- oder Halbtagesplätzen verringert sich der Zuschuss entsprechend.

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Betrieblich unterstützte Ferienbetreuung: Ferienspaß nach Maß

Während die Kinder in den Sommerferien von pädagogischem Fachpersonal betreut werden, können die Eltern weiterhin zur Arbeit gehen: Das ist die Idee hinter dem Angebot Ferienspaß nach Maß. Seit 2017 gibt es die betrieblich unterstützte Ferienbetreuung in Coesfeld. wfc und DRK-Kreisverband haben ein Konzept erarbeitet, das volle Flexibilität bietet. Die Kinder können wochen- oder tageweise, halb- oder ganztags in den Ferienspaß einsteigen. Sieben Unternehmen beteiligen sich aktuell an dem Angebot, das jeweils zwei Wochen lang in den Sommerferien stattfindet.

Finanzielle Förderung für betrieblich unterstützte Ferienbetreuung

Über das Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“ unterstützt das Bundesfamilienministerium bis Ende 2022 auch den Ausbau der betrieblichen Ferienbetreuung. Unternehmen, die ein solches Angebot für Kinder im Grundschulalter haben oder sich daran beteiligen, und können für neu geschaffene Plätze eine finanzielle Unterstützung von 25 Euro pro neu geschaffenem Ganztagesplatz und Tag beantragen. Voraussetzung ist, dass das Ferienangebot arbeitsplatznah für mindestens eine Woche erfolgt und die Arbeitgeberbeteiligung bei mindestens 15 Euro pro Ganztagesplatz und Tag liegt.

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Kinderbetreuungskosten-Zuschuss

Mit Hilfe des Kinderbetreuungskosten-Zuschusses können Unternehmen ihre Beschäftigten bei der Kinderbetreuung finanziell unterstützen. Der Zuschuss wird zweckgebunden für die Kosten der Betreuung und Unterbringung von nicht-schulpflichtigen Kindern in Kitas oder bei Tageseltern und zusätzlich zum Gehalt ausbezahlt. Für Beschäftigte und Unternehmen ist dieser Zuschuss oft günstiger als beispielsweise eine Gehaltserhöhung.

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