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Online-Seminar: Das neue Forschungszulagengesetz
Dienstag, 06 Oktober 2020 | 16:00 - 18:00
Zugangslink zum Zoom-Webinar (Beginn 16:00 Uhr): https://us02web.zoom.us/j/84446621074
Die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung ist seit Beginn des Jahres ist mit dem neuen Forschungszulagengesetz möglich. Unternehmen, die in Deutschland steuerpflichtig sind, können über das neue Gesetz eine steuerliche Begünstigung für ihre Forschungsausgaben erhalten.
Förderfähig sind mit neuen Gesetz vor allem die Löhne und Gehälter von Mitarbeitern, die in Forschungs- und Entwicklungsvorhaben eingesetzt werden. Zudem können Aufwendungen für z.B. Auftragsforschung geltend gemacht werden. Förderfähig sind Unternehmen jeder Größe, unabhängig davon, ob es sich um Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften handelt.
Welche Voraussetzungen für die Beantragung der Forschungszulage gelten, welche Vorhaben förderfähig sind und welche Schritte Sie bei der Antragsstellung beachten müssen, erklären wir in Kooperation mit der WFG Wirtschaftsförderung für den Kreis Borken in einem kostenfreien Online-Seminar:
Online-Seminar: Das neue Forschungszulagengesetz |Dienstag, 6. Oktober 2020, 16 bis 18 Uhr
Agenda:
16:00 Uhr Begrüßung, Herr Johannes Hesker (Direktor Firmenkunden, Sparkasse Westmünsterland)
16:10 Uhr Einleitung zum FZulG, Dr. Markus Könning (WFG), Christian Holterhues (wfc)
16:30 Uhr Beantragung der FuE-Bescheinigung, Dr. Andreas Hoffknecht (VDI TZ, Bescheinigungsstelle)
17:00 Uhr Beantwortung von Fragen aus dem Chat, Diskussion
17:30 Uhr Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten von Entwicklungsvorhaben und Investitionen, Guido Hellmer (NRW.Bank), Dr. Markus Könning (WFG), Christian Holterhues (wfc)
Die Veranstaltung findet über die Online-Plattform Zoom statt.
Die Anmeldung ist abgeschlossen. Bitte nutzen Sie oben stehenden Link zur Teilnahme am Webinar.