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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): Anforderungen und Pflichten

Mittwoch, 21 Februar 2024 | 10:00 - 11:30

Seit Anfang 2023 ist das neue Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft, das umfassende Anforderungen an ein verantwortungsvolles Lieferkettenmanagement von Unternehmen definiert. Die Einhaltung der Sorgfaltspflichten wird staatlich kontrolliert. Bei Verstößen drohen Bußgelder und Reputationsverlust. Jedes Unternehmen in Deutschland ist über seine Lieferkette direkt oder indirekt von dem Gesetz betroffen, sodass es unerlässlich ist, die eigenen Pflichten zu kennen.

Bei der digitalen Infoveranstaltung zum Thema am Mittwoch, 21. Februar, gibt Michaela Streibelt, Beraterin bei der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung, einen Überblick über die regulatorischen Anforderungen und Pflichten des Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und zeigt auf, welche Unterstützungsangebote Unternehmen nutzen können.

Anmeldungen unter https://gfw-waf.de/veranstaltungen/13546/

Das Online-Infoveranstaltung findet über Microsoft Teams statt. Den Zugangslink erhalten die Teilnehmenden kurz vor der Veranstaltung per E-Mail.

Die Veranstaltung ist Teil der Reihe „Nachhaltigkeit in der Wirtschaft“ – ein kostenfreies Gemeinschaftsangebot der Wirtschaftsförderungen der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie der Stadt Münster.

Details

Datum:
Mittwoch, 21 Februar 2024
Zeit:
10:00 - 11:30
Sebastian Schulze Baek