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Online-Seminar: Abrechnung der Soforthilfe NRW – Was ist dabei zu beachten? – Neuer Termin
Montag, 13 Juli 2020 | 17:00 - 18:00
Neuer Termin: Montag, 13. Juli!
Solo-Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmen aus dem Kreis Coesfeld, die die Soforthilfe NRW beantragt haben, erhalten in den nächsten Tagen und Wochen von der Bezirksregierung Münster die Formulare zur Abrechnung der Soforthilfe. Anhand der darin gemachten Angaben zur Verwendung der Gelder berechnet die Bezirksregierung, ob und ggf. in welcher Höhe Gelder zurückzuzahlen sind. Um die Soforthilfe-Bezieher zu unterstützen, bietet die wfc am Montag, 13. Juli, ein Online-Seminar zur Abrechnung der Soforthilfe NRW an. Dabei erklärt Referentin Julia Laarmann, welche Ausgaben wie angesetzt werden können und welche Auswirkungen das auf eine mögliche Rückzahlungspflicht hat.
Montag, 13. Juli, 17 Uhr
Abrechnung der Soforthilfe NRW – Was ist dabei zu beachten?
Julia Laarmann | Kanzlei Lausten Laarmann Nagel Wering aus Ascheberg
Der neue Zugang zum kostenlosen Online-Seminar erfolgt unter https://us02web.zoom.us/j/88472121981
Eine Registrierung nicht erforderlich. Der Zugang erfolgt über den Link. Für mobile Endgeräte gibt es die Möglichkeit, die App ZOOM Cloud Meetings herunterzuladen. Nach den Informationen der Referenten gibt es jeweils die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Im Anschluss wird das Online-Seminar auf unserer Homepage zur Verfügung gestellt.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!