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Recht.Einfach: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Freitag, 05 September 2025 | 12:30 - 13:00

Relevante rechtliche Themen für Unternehmen kurz und einfach in 30 Minuten vermitteln: Das ist das Ziel unserer Reihe Recht.Einfach. An jedem ersten Freitag im Monat erfahren Unternehmen im Online-Impuls praktische Lösungen, Tipps und Best Practices, um die rechtlichen Anforderungen besser zu verstehen und erfolgreich umzusetzen.

Das Angebot ist eine Kooperation der wfc mit der IHK Nord Westfalen, der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken und des AIW Unternehmensverbunds.

Das Thema des Online-Impulses am Freitag, 5. September 2025, von 12.30 bis 13 Uhr ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.

Seit dem 28. Juni 2025 sind zentrale Regelungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) in Kraft getreten – mit weitreichenden Auswirkungen auf viele Wirtschaftsbereiche. Betroffen sind unter anderem Webseiten, Onlineshops, mobile Apps, Selbstbedienungsterminals (z. B. Fahrkarten- oder Geldautomaten), elektronische Geräte wie Smartphones und E-Book-Reader sowie Dienstleistungen wie Online-Banking oder E-Commerce-Angebote. Ziel ist es, digitale und physische Produkte sowie Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu machen und so die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen?

Im Recht.Einfach-Impuls gibt Dr. Stefan Bischoff, Rechtsanwalt der Kanzlei Wolter Hoppenberg, einen praxisnahen Überblick über die wichtigsten Anforderungen des BFSG. Die Teilnehmenden erfahren, welche Unternehmen betroffen sind, welche Pflichten gelten und wie mögliche Übergangsfristen genutzt werden können.

Im Anschluss besteht die Möglichkeit für Fragen.

Anmeldungen unter https://aiw.de/veranstaltungen/aiw-veranstaltungen-neu/recht-einfach-im-september/

Den Link zum Online-Impuls erhalten die Teilnehmenden kurz vor dem Termin per Mail.

Details

Datum:
Freitag, 05 September 2025
Zeit:
12:30 - 13:00
Sally Friedrich