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Recht-Einfach: Änderungen im CBAM zum 1. Januar 2026

Freitag, 05 Dezember 2025 | 12:30 - 13:00

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) betrifft Unternehmen in der EU, die emissionsintensive Produkte aus Nicht-EU-Ländern importieren. Seit Oktober 2023 müssen Unternehmen eine Übergangsphase mit Berichtspflichten durchlaufen und direkte und indirekte CO₂-Emissionen ihrer importierten Waren berechnen und melden.

Zum 1. Januar 2026 endet die CBAM-Übergangsphase und es können neue Verpflichtungen auf die Unternehmen zukommen: Sie müssen eventuell CBAM-Zertifikate kaufen, um die CO₂-Differenz auszugleichen, den Status eines „zugelassenen CBAM-Anmelders” beantragen und eine jährliche CBAM-Erklärung für das Vorjahr einreichen.

Bei unserem nächsten Online-Impuls der Reihe Recht.Einfach am Freitag, 5. Dezember 2025, von 12.30 bis 13 Uhr erklärt Gerd Laudwein (IHK Nord Westfalen) die Hintergründe und ordnet sie für Unternehmen ein: Wer ist betroffen? Was ändert sich zum 1. Januar 2026? Wie groß wird der Mehraufwand für Unternehmen?

Anmeldungen unter https://aiw.de/veranstaltungen/aiw-veranstaltungen-neu/recht-einfach-im-dezember/

Den Link zum Online-Impuls erhalten die Teilnehmenden kurz vor dem Termin per Mail.

Ziel der Reihe Recht.Einfach ist es, relevante rechtliche Themen für Unternehmen kurz und einfach in 30 Minuten zu vermitteln. Im Online-Impuls erfahren die Unternehmen praktische Lösungen, Tipps und Best Practices, um die rechtlichen Anforderungen besser zu verstehen und erfolgreich umzusetzen.

Das Angebot ist eine Kooperation der wfc mit der IHK Nord Westfalen, der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken und des AIW Unternehmensverbunds.

Details

Datum:
Freitag, 05 Dezember 2025
Zeit:
12:30 - 13:00
Dr. Jürgen Grüner