Neue Fördermittel für betriebliche Kinderbetreuungsangebote

Finanzielle Unterstützung für Betriebkita, Großtagespflege und Ferienbetreuung

Erst wenn die Kinder gut versorgt sind, ist der Kopf frei für die Arbeit: So geht es vielen Eltern im Beruf. Arbeitergeber, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Betreuung der Kinder unterstützen möchten, können dafür seit dem 1. September 2020 finanzielle Unterstützung beim Bundesfamilienministerium beantragen. Welche Möglichkeiten es dabei gibt und welche Vorteile die Unternehmen haben, wenn sie ihre Mitarbeiter bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen, erklärt wfc-Beraterin Dr. Kirsten Tacke-Klaus.

Gibt es im Kreis Coesfeld nicht genügend Kitaplätze – oder warum sollte ein Unternehmen für seine Mitarbeiter ein eigenes Angebot für die Kinderbetreuung schaffen?

Der Mangel an Kitaplätzen ist im Kreis Coesfeld sicherlich nicht so stark wie in den städtischen Zentren, aber in einigen Kommunen durchaus vorhanden. Das ist aber nicht der einzige Grund, warum es sich für Unternehmen lohnt, eine betriebliche Kinderbetreuung anzubieten.

Welche denn?

Eine betrieblich unterstütze Kinderbetreuung kann eine viel größere Flexibilität hinsichtlich der Betreuungszeiten am Morgen oder späten Nachmittag bieten – und so die Eltern ungemein entlasten. Diese Flexibilität gilt auch für die Elternzeit. Wenn ich mein Kind in direkter Nähe zu meinem Arbeitsplatz betreuen lassen kann und für den Start der Kinderbetreuung nicht an den Beginn des Kitajahres am 1. August gebunden bin, kehre ich vielleicht auch früher aus der Elternzeit in den Job zurück. Doch das sind nicht die einzigen Vorteile für Unternehmen. Im Vergleich zur Betreuung bei einer Tagesmutter, die Urlaub hat oder auch mal krank ist, haben Mitarbeiter, die ihr Kind in einer betrieblichen Einrichtung betreuen lassen, eine große Verlässlichkeit bei der Betreuung. Ein solches Angebot steigert in der Regel die Bindung der Fachkräfte an das Unternehmen und die Motivation und die Zufriedenheit bei der Arbeit.

Was ist mit den Mitarbeitern ohne kleine Kinder?

Sie haben zunächst einmal zufriedenere, motiviertere Kollegen mit geringeren Fehlzeiten. Aber eine betriebliche Kinderbetreuung auch ist im Wettbewerb um Fachkräfte ein sehr starkes Zeichen der Unterstützung der Mitarbeiter. Sie kann Fachkräfte davon überzeugen, sich für eben dieses Unternehmen zu entscheiden. Denn ich als Bewerber würde davon ausgehen, dass sich ein Unternehmen mit einem solchen Angebot insgesamt stark um seine Beschäftigten bemüht. Das ist natürlich für alle sehr attraktiv.

Der Aufbau einer betrieblichen Kinderbetreuung ist sicherlich mit einigem Aufwand verbunden. Ist der Nutzen denn tatsächlich so hoch, dass sich der Aufwand für die Unternehmen lohnt?

Das kommt auf die aktuelle Mitarbeiterstruktur und die Zielgruppen an, die das Unternehmen bei der Fachkräftesuche ansprechen möchte. Die Unternehmensgröße spielt dabei eine gar nicht so große Rolle, wie man denken mag, da alle Angebote auch als Kooperationen – etwa von benachbarten Betrieben – umgesetzt werden können. Zudem gibt es ja nicht nur die große Lösung der Betriebskita, sondern auch viele kleinere Angebote, die den Beschäftigten bei der Kinderbetreuung helfen können.  Also ja, in der Regel lohnt es sich. Gerade in kleinen und mittleren Unternehmen schafft aus unserer Sicht die betriebliche Großtagespflege einen großen Mehrwert für Arbeitgeber und Beschäftigte. Die Großtagespflege ist deutlich einfacher und mit weniger bürokratischem Aufwand umzusetzen, hat aber den Charakter einer Mini-Betriebskita.

Und wenn bei den Beschäftigten mit der Zeit kaum noch Interesse an einer betrieblichen Kinderbetreuung besteht?

Vielleicht kann das Unternehmen schauen, ob jetzt andere Angebote, etwa in Richtung Pflege von Angehörigen oder Betriebliches Gesundheitsmanagement, gefragter sind.

Was ist mit Unternehmen bei denen Betriebskita oder Großtagespflege grundsätzlich nicht passend sind?

Dann ist es vielleicht die Betreuung in Ausnahmefällen, also immer dann, wenn die eigentliche Betreuung aufgrund von Krankheit oder Schließungstagen nicht möglich ist oder besonderer Betreuungsbedarf besteht, oder die Ferienbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Denn der plötzliche Ausfall der Regelbetreuung und die langen Sommerferien stellen die Eltern vor besondere Herausforderungen. Wenn hier der Arbeitgeber unterstützt, kann das genauso wertvoll sein, wie eine Betriebskita oder betriebliche Großtagespflege. Deshalb bietet der Caritasverband Coesfeld in Kooperation mit der wfc und sieben Coesfelder Unternehmen seit vier Jahren eine betriebliche Ferienbetreuung für die Kinder der Beschäftigten an: den Ferienspaß nach Maß. Die Nachfrage steigt hier kontinuierlich.

Grundsätzlich gilt aber für alle Zusatzleistungen, die Unternehmen ihren Beschäftigten anbieten: Es muss regelmäßig geprüft werden, ob sie den Wünschen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechen oder angepasst werden müssen – sonst verfehlen sie ihren Zweck und führen im Gegenteil eher zu Frustration, weil sie keinen Nutzen mehr stiften.

So unterstützt das Förderprogramm des Bundesfamilienministeriums die Unternehmen

Betriebskita, betriebliche Großtagespflege und Betreuung in Ausnahmefällen

Es bietet finanzielle Zuschüsse für die Einrichtung einer neuen Betriebskita oder betrieblichen Großtagespflege, aber auch für die Schaffung zusätzlicher Plätze in bestehenden Angeboten. Neu ist die Unterstützung von Betreuungsplätzen für Ausnahmefälle, etwa wenn die eigentliche Betreuung aufgrund von Krankheit oder Schließungstagen nicht möglich ist oder besonderer Betreuungsbedarf besteht. Dafür können so genannte Belegplätze in bestehenden betriebseigenen Angeboten, in Großtagespflegestellen und anderen Tageseinrichtungen aufgebaut werden. Der Zuschuss beträgt für alle Varianten 400 Euro pro neu geschaffenem Ganztagesplatz und Monat, sofern die Arbeitgeberbeteiligung bei mindestens 250 Euro Ganztagesplatz und Monat liegt. Bei Teilzeit- oder Halbtagesplätzen verringert sich der Zuschuss entsprechend.

Betriebliche Ferienbetreuung

Für Kinder im Grundschulalter können Unternehmen einen Zuschuss für die betriebliche Ferienbetreuung beantragen, das ist ebenfalls neu. Hier die finanzielle Unterstützung bei 25 Euro pro neu geschaffenem Ganztagesplatz und Tag gewährt. Voraussetzung ist, dass das Ferienangebot arbeitsplatznah für mindestens eine Woche erfolgt und die Arbeitgeberbeteiligung bei mindestens 15 Euro pro Ganztagesplatz und Tag liegt.

Alle Zuschüsse können für bis zu zwei Jahre betragt werden, maximal jedoch bis zum 31. Dezember 2022.

www.erfolgsfaktor-familie.de/das-foerderprogramm-betriebliche-kinderbetreuung.html

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