FAQ: PV-Anlagen auf Unternehmensflächen bei den Stadtwerken anmelden

Tipps und alles, was zu beachten ist

Unternehmen, die eine Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) auf ihren Flächen installieren möchten, müssen die Inbetriebnahme bei den örtlichen Stadtwerken anmelden – das ist gesetzlich vorgeschrieben. Außerdem müssen die Stadtwerke prüfen, ob der Netzanschluss der geplanten Anlage möglich ist und ob und wo die geplante Erzeugungsleistung ins Netz eingespeist werden kann.

In unserem exemplarischen FAQ gibt Stefan Griep, Abteilungsleiter Netzentwicklung und EEG-Anlagen bei den Stadtwerken Coesfeld, wichtige Tipps und skizziert einen idealtypischen Ablauf.

In welchem Stadium des Planungsprozesses sollte sich ein Unternehmen das erste Mal bei den Stadtwerken melden?
Sobald der Anlagentyp und damit die Kapazitätsgröße fest stehen und klar ist, wie viel Strom ins Netz gespeist werden kann. Bei kleineren Anlagen bis 300 oder 400 kW klappt das bei uns am besten über ein Online-Antragsformular. Sollen größere Mengen ins Netz eingespeist werden oder sind Sektorenkopplungen geplant, ist es sinnvoll den direkten Kontakt per Telefon oder E-Mail zu uns aufzunehmen:
Team Netzanschluss Strom | Mittelspannung und Erzeugungsanlagen
Telefon 02863 / 9567-758
Mail netzanschluss-strom@emergy.de

Was wird im Online-Antragsformular abgefragt?

  • Lageplan und Aufstellungsort der Erzeugungsanlage
  • Generatorleistung und Einspeiseleistung

Es sind also nur die zentralen Kennzahlen erforderlich. Der Antrag kann durch das Unternehmen selbst oder die ausführende Firma gestellt werden. Falls noch weitere Informationen benötigt werden, erhält der Antragsteller eine Liste mit Unterlagen, die nachzureichen sind.

Wie geht es dann weiter?
Liegen alle notwendigen Unterlagen vor, starten die Stadtwerke die Netzverträglichkeitsprüfung. Diese ist innerhalb von maximal acht Wochen abgeschlossen.

Muss zwischen Anlagenleistung und Einspeisemenge unterschieden werden?
Unbedingt – und ganz besonders bei größeren Anlagen.
Bei der Netzverträglichkeitsprüfung wird simuliert, dass die angegebene Menge an einem Tag mit hoher Sonneneinstrahlung eingespeist wird, an dem die meisten Menschen zu Hause sind und die Industrie nicht produziert. Das ist typischerweise am Ostermontag oder am Pfingstmontag der Fall.

Bei einer Anlagenleistung ab 300 oder 400 kW sind die Auswirkungen auf das Stromnetz schon relativ groß. Teilt uns ein Unternehmen aber mit, dass die maximale Einspeisemenge beispielsweise aufgrund von Stromspeichern geringer ist, wird auch nur diese Menge und nicht die maximal mögliche Anlagenleistung für die Netzverträglichkeitsprüfung herangezogen. Dementsprechend ist die Chance auf Netzverträglichkeit größer.

Was ist, wenn die Einspeisemenge doch höher ist?
In diesem Fall muss ein neuer Antrag mit der geänderten Einspeiseleistung gestellt werden.
Generell müssen Änderungen, die von der genehmigten Anlage abweichen, den Stadtwerken mitgeteilt werden.

Was passiert, wenn die geplante Einspeisemenge nicht netzverträglich ist?
Dann muss das Unternehmen eine Mittelspannungsstation, auch Trafo genannt, errichten. Häufig übernimmt das der Dienstleister, der sich auch um die Installation der PV-Anlage kümmert. Ansonsten muss das Unternehmen einen entsprechenden Dienstleister beauftragen. Die Kosten für einen Trafo liegen aktuell etwa zwischen 60.000 und 80.000 Euro. Die Lieferzeit beträgt im Moment allerdings bis zu 50 Wochen. Hinzukommen die Kosten für den Netzanschluss, also die Kabel, die vom Trafo zum passenden Netzanschluss gelegt werden. Die Arbeiten dafür übernehmen die Stadtwerke. Die Kosten für die Unternehmen liegen – je nach Weglänge und Aufwand – meist im vierstelligen Bereich.

Wie häufig kommt es vor, dass Unternehmen zusätzlich einen Trafo errichten müssen?
Bei einer Einspeisemenge von mehr als 400 bis 500 kWp ist es relativ wahrscheinlich, dass ein neuer Trafo errichtet werden muss. Damit es keine Schwankungen in der Spannung gibt, ermitteln wir stets den technisch und wirtschaftlich günstigsten Anschlusspunkt mit einer möglichst geringen Anschlusslänge. Häufig haben Unternehmen aber auch bereits einen Transformator.

Bei Anlagen zwischen 30 und 400 kWp kann es sein, dass wir den Netzverknüpfungspunkt verschieben müssen. Das heißt, der Anschluss erfolgt dann künftig an anderer Stelle als bisher, beispielsweise an der nächstliegenden Mittelspannungsstation. Die Kosten für die notwendige Verlegung von Kabeln liegen – wie oben genannt – beim den Unternehmen.

Grundsätzlich sind unsere Genehmigungen dafür für 12 Wochen gültig. Bestätigt das Unternehmen in dieser Zeit die Errichtung der Anlage, hat es ab dann ein Jahr Zeit, um alle Arbeiten für die PV-Anlage und die Anschlüsse durchführen zu lassen. Durch die zeitliche Frist möchten wir verhindern, dass unnötig Kapazitäten im Netz blockiert werden.

Was ist bei der Installation von Speichern für den durch die PV-Anlage erzeugten Strom zu beachten? Inwieweit müssen da die Stadtwerke involviert werden?
Ein Speicher ist wie eine Erzeugungsanlage zu beantragen und muss von den Stadtwerken genehmigt werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Er muss aber nicht Teil der Genehmigung für die PV-Anlage sein, sondern kann jederzeit nachgemeldet werden. Gibt es aufgrund des Speichers allerdings eine Differenz zwischen Anlagenleistung und Einspeisemenge, sollten PV-Anlage und Speicher unbedingt zusammen angemeldet werden. Der Speicher ist dann bei der Netzverträglichkeitsprüfung der notwendige Nachweis dafür, um wie viel die Einspeisemenge geringer ist als die Anlagenleistung.

Wie geht es weiter, wenn die Netzverträglichkeitsprüfung erfolgt ist?
Nach erfolgreicher Netzverträglichkeitsprüfung erhält das Unternehmen eine Genehmigung durch die Stadtwerke. Sind so genannte Netzertüchtigungsmaßnahmen wie ein Trafo oder eine Verschiebung des Netzverknüpfungspunkts erforderlich, ist dies in der Genehmigung vermerkt. Die Genehmigungsübersicht muss innerhalb von 12 Wochen unterschrieben an die Stadtwerke zurückgesandt werden, da die Genehmigung ansonsten verfällt.

Zur endgültigen Inbetriebnahme der Anlage benötigen wir dann noch folgende Unterlagen:
• Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Erzeugungsanlage an das Netz mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel, inklusive der Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen, der Anordnung der Zählerplätze, auch dezentrale Zählerplätze (Schalter, Wandler, Trafos, Schutz, Regler, Generatoren, Wechselrichter); eine einpolige Darstellung ist ausreichend.
• Messkonzept mit der Angabe, welchen Messaufbau Sie wünschen
• Einheitenzertifikat der Erzeugungseinheit
• Einheitenzertifikat des Netz- und Anlagenschutzes
• Einheitenzertifikat des Speichers (sofern verbaut).
Zusätzlich notwendige Dokumente sind in der jeweiligen individuellen Genehmigungsübersicht der Stadtwerke aufgeführt.

Ist für die Inbetriebnahme auch ein Vor-Ort-Termin der Stadtwerke im Unternehmen nötig?
Ein Vor-Ort-Termin ist nur dann notwendig, wenn entweder ein neuer Zähler eingebaut werden muss, es eine Verschiebung des Netzanschlusses gibt und/oder ein Trafo errichtet worden ist.

Weitere Infos gibt es unter www.stadtwerke-coesfeld.de/haus-bau/antrag-ee-anlage

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