Finanzielle Unterstützung für gute Ideen

Wir helfen Ihnen, die passenden Fördermittel zu finden

Die Entwicklung und Umsetzung von innovativen Ideen oder Schritten zur digitalen Transformation bedeuten in der Regel auch einen finanziellen Mehraufwand. Um diesen abzumildern sowie Innovation und Digitalisierung in den Unternehmen weiter voranzutreiben, gibt es zahlreiche finanzielle Fördermöglichkeiten. Im Beratungsgespräch schauen wir gemeinsam mit Ihnen, welches das passende Angebot ist.

Die wichtigsten Förderprogramme für Innovation und Digitalisierung im Überblick:

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Das Programm bietet finanzielle, projektbezogene Zuschüsse für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in kleinen und mittleren Unternehmen, die zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen und Produktionsverfahren führen. Gefördert werden Projekte von einzelnen Unternehmen, Kooperationsprojekte von mindestens zwei Unternehmen oder einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung sowie Projekt aus einem Netzwerk heraus.

Weitere Informationen unter www.zim.de

Mittelstand Innovativ & Digital (MID)-Gutscheine

Für Investitionen in die Digitalisierung sowie die Entwicklung und Umsetzung von Innovationen bietet das Land NRW über das Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital (kurz: MID) verschiedene Fördermöglichkeiten, die über abgegrenzte Module beantragt werden können:

MID-Digitalisierung fördert eine begleitende Beratung zur Umsetzung von digitalen Produkten, Dienstleistungen, Fertigungsverfahren und Prozessen. Ebenso möglich ist eine Förderung für die Anschaffung branchenspezifischer Hard- und Software wie etwa CAD-Programme sowie Dokumentenmanagement-Software und Enterprise-Resource-Planning-Software. Die Förderquote beträgt 50 Prozent, die maximale Fördersumme: 15.000 Euro: www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/mid-gutscheine/digitalisierungsgutschein

MID-Analyse fördert externe wissenschaftliche und technologische Beratung bei der Entwicklung eines Produktes, einer Dienstleistung oder eines Fertigungsverfahrens durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen (max. Fördersumme: 15.000 Euro): www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/mid-gutscheine/analysegutschein

MID-Innovation fördert externe, umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten für innovative Produkte, Dienstleistungen oder Fertigungsverfahren durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen (Förderquote: 50 Prozent, max. Fördersumme: 40.000 Euro): www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/mid-gutscheine/innovationsgutschein

MID-Assistent/in ermöglicht kleinen Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten durch einen Zuschuss über zwei Jahre, einen Hochschulabsolventen/ eine Hochschulabsolventin zur Bearbeitung von Innovations- und Digitalisierungsvorhaben oder zur projektbezogenen Erhöhung der Ressourcen- und Energieeffizienz im Unternehmen einzustellen. www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/mid-assistentin

MID-IT-Sicherheit unterstützt Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen dabei, Sicherheitslücken im eigenen Betrieb aufzudecken und zu beheben. Förderfähig sind Ist-Analysen zur IT-Sicherheit, Schulungen für Beschäftigte und die Anschaffung von Software für den IT-Basisschutz, von Hard- und Software für Firewalls sowie Patch-Management-Software. Die Projektlaufzeit muss mindestens drei Monate betragen. (Förderquote: 50 Prozent, Mindest-Fördersumme 4.000 Euro, Maximal-Fördersumme 15.000 Euro): www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/mid-digitale-sicherheit

Alle MID-Programme im Überblick unter www.mittelstand-innovativ-digital.nrw

go-digital

Der Digitalisierungsgutschein des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bietet eine finanzielle Unterstützung von Beratungsleistungen für Unternehmen, um sie in die digitale Zukunft zu begleiten. Die themenbezogene Förderung insgesamt in fünf Bereichen möglich: digitalisierte Geschäftsprozesse, digitale Markterschließung und IT-Sicherheit sowie Digitalisierungsstrategie und Datenkompetenz.

Weitere Informationen unter www.bmwi-go-digital.de

go-Inno

Der Innovationsgutschein des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie fördert Beratungen zur Vorbereitung und Umsetzung von Produktinnovationen und technischen Verfahrensinnovationen. Dabei geht es vor dem Hintergrund der immer schneller werdenden Innovationszyklen darum, die Unternehmen bei der Identifizierung von Innovationspotentialen, der Erstellung von Realisierungskonzepten sowie beim Projektmanagement zu unterstützen.

Weitere Informationen unter www.innovation-beratung-foerderung.de

Digitalisierungs- und Innovationskredit der KfW und NRW.Bank

Mit den Digitalisierungs- und Innovationskrediten der KfW und der NRW.Bank erhalten Unternehmen finanzielle Unterstützung sowohl für Investitionen in Digitalisierungsvorhaben und Innovationen als auch für die Anschaffung von dafür notwendigen Betriebsmitteln. Die unterschiedlichen Kreditangebote umfassen unter anderem die Entwicklung und Implementierung von IT- und Datensicherheitskonzepten, die Einführung digitaler Vertriebskanäle, Weiterbildungen, Projekte rund um Industrie 4.0 und den Aufbau der Infrastruktur für Big Data-Anwendungen.


Weitere Informationen auf den Homepages von KfW und NRW.Bank

Forschungszulagengesetz

Mit dem neuen Forschungszulagengesetz bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung eine steuerliche Investitionsförderung (Steuergutschrift) für die Forschung und Entwicklung in Unternehmen und Organisationen. Im Zuge des Corona-Konjunkturpakets hat der Bund die Forschungszulage aktuell von 500.000 Euro auf 1 Million Euro pro Jahr verdoppelt und auch die Bemessungsgrenze der Projektkosten von 2 auf 4 Millionen Euro angehoben.

Um die Steuergutschrift zu erhalten, ist ein zweistufiges Verfahren notwendig. Die Unternehmen müssen zunächst unter www.bescheinigung-forschungszulage.de eine Bescheinigung für das FuE-Vorhaben beantragen. Die zuständige Bescheinigungsstelle prüft dabei, ob das Vorhaben die notwendigen Kriterien (Gewinnung neuer Erkenntnisse, originäre Idee, Budgetierbarkeit, Unsicherheiten hinsichtlich des Endergebnisses und Möglichkeit der Reproduzierbarkeit) erfüllt. Mit einem positivem Bescheid kann anschließend der Antrag auf Forschungszulage beim jeweiligen Finanzamt gestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

WIPANO Patentförderung

Das Förderprogramm WIPANO (Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen) unterstützt Unternehmen bei der Beratung zum erstmaligen Erwerb von gewerblichen Schutzrechten für ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt. So soll das kreative Potential kleiner und mittlerer Unternehmen gefördert und gleichzeitig abgesichert werden. Darüber hinaus hilft WIPANO bei der Überführung neuester Forschungsergebnisse in Normen und Standards.

Weitere Informationen finden Sie hier.

KMU innovativ

Mit der Förderinitiative KMU innovativ unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Spitzenforschung im Mittelstand. Der Fokus ist auf Unternehmen gerichtet, die bisher noch keine oder wenig Erfahrung mit der Vorbereitung und der Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten haben, die mit Mitteln des Ministeriums gefördert werden können. Um ihnen diesen Zugang zu vereinfachen, fördert KMU innovativ Vorprojekte und Durchführbarkeitsstudien zur Vorbereitung der Innovation mit bis zu 50.000 Euro.

Weitere Informationen unter www.bmbf.de

Horizont 2020

Horizont 2020 ist das Rahmenprogramm der Europäischen Union für Forschung und Innovation. Ziel ist es, EU-weit eine wissens- und innovationsgestützte Gesellschaft sowie eine wettbewerbsfähige Wirtschaft aufzubauen und gleichzeitig zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Die Unterstützungsmöglichkeiten sind entsprechend vielfältig.

Weitere Informationen unter www.horizont2020.de

Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)

Mit dem Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kleine und mittlere Unternehmen dabei, nichttechnische Innovationen zu entwickeln und umzusetzen. Die Förderung erfolgt über insgesamt acht Aufrufe mit unterschiedlichen Schwerpunkten im Abstand von etwa sechs Monaten.

Zentral für die Bewilligung der Förderung ist der Neuigkeitswert der Problemlösung, nicht der eingesetzten Technologien. Die Förderung ist sowohl für Machbarkeitstests (bis zu 12 Monate, maximal 80.000 Euro bei Einzelprojekten/ 150.000 Euro bei Kooperationsprojekten) als auch für Marktreifeprojekte (bis zu 24 Monate, maximal 330.000 Euro bei Einzelprojekten/ 600.000 Euro bei Kooperationsprojekten) möglich. Personalkosten sind Teil des Förderumfangs.

Weitere Infos unter www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Innovation/igp.html

Weitere Fördermöglichkeiten

Ihre Ansprechpartner
Sally Friedrich
Nathalie Reichel