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Energiepreispauschale und Energiepaket 2022: Was bedeutet das für die Arbeitgebenden?

Montag, 15 August 2022 | 14:00 - 15:00

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass die Energiepreispauschale von 300 Euro von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern an ihre Beschäftigten ausgezahlt werden soll – und zwar in der Regel mit dem September-Gehalt. Was die Unternehmen dabei beachten müssen, erklärt Rechtsanwältin Julia Laarmann von der Kanzlei Lausten Laarmann Nagel Wering bei einem digitalen Info-Termin am Montag, 15. August, von 14 bis 15 Uhr.

Wer von den Beschäftigten ist anspruchsberechtigt? Was gilt für 450-Euro-Kräfte? Muss ich als Unternehmen in Vorleistung gehen? Wenn ja, wie bekomme ich das Geld wieder? Was ist bei der Lohnsteueranmeldung zu beachten? Was gilt, wenn ich keine Lohnsteueranmeldung abgebe? Darf die Energiepreispauschale auch später ausgezahlt werden? Die Teilnehmenden erhalten Antworten auf diese Fragen und haben die Gelegenheit, eigene Frage zu stellen.

Anmeldungen über den unten stehenden Button. Der Link zum Online-Meeting kurz vor der Veranstaltung per Mail versandt.

Details

Datum:
Montag, 15 August 2022
Zeit:
14:00 - 15:00

Veranstalter

wfc Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld GmbH
Telefon
02594 78240-0
E-Mail
info@wfc-kreis-coesfeld.de
Veranstalter-Website anzeigen
Thomas Brühmann