Recht-Einfach: Änderungen im CBAM zum 1. Januar 2026
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) betrifft Unternehmen in der EU, die emissionsintensive Produkte aus Nicht-EU-Ländern importieren. Seit Oktober 2023 müssen Unternehmen eine Übergangsphase mit Berichtspflichten durchlaufen und direkte und indirekte CO₂-Emissionen ihrer importierten Waren berechnen und melden. Zum 1. Januar 2026 endet die CBAM-Übergangsphase und es können neue Verpflichtungen auf die Unternehmen zukommen: Sie […]
