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Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der CSRD: Wer muss wann berichten?

Mittwoch, 14 Februar 2024 | 11:00 - 12:00

Nachhaltiges Wirtschaften und Nachhaltigkeitsberichterstattung sind für viele Unternehmen bereits heute fester Bestandteil der täglichen Praxis. Mit dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) hat sich die Anforderungslandschaft mit dem Jahresbeginn 2024 jedoch deutlich verändert.

Nicht nur Großunternehmen, sondern alle börsennotierten Unternehmen (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen) müssen nun über die Auswirkungen ihres Geschäftsmodells auf die Nachhaltigkeit und über externe Nachhaltigkeitsfaktoren wie Klimawandel oder Menschenrechtsfragen berichten. Auch kleinere Unternehmen können indirekt betroffen sein, wenn sie Daten für berichtspflichtige Unternehmen zur Verfügung stellen müssen.

In unserer digitalen Infoveranstaltung „Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der CSRD: Wer muss wann berichten?“ am Mittwoch, 14. Februar, gibt Viola Möller, Partnerin im Bereich Sustainability Services bei der BDO AG, einen kompakten Überblick über die aktuellen regulatorischen Entwicklungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Teilnehmenden erfahren zudem, warum eine Auseinandersetzung mit dem Thema Nachhaltigkeit in ihren Unternehmen unerlässlich ist.

Anmeldungen unter https://gfw-waf.de/veranstaltungen/nachhaltigkeitsberichterstattung-im-rahmen-der-csrd-wer-ist-betroffen-und-wann-muss-berichtet-werden/

Das Online-Infoveranstaltung findet über Microsoft Teams statt. Den Zugangslink erhalten die Teilnehmenden kurz vor der Veranstaltung per E-Mail.

Die Veranstaltung ist Teil der Reihe „Nachhaltigkeit in der Wirtschaft“ – ein kostenfreies Gemeinschaftsangebot der Wirtschaftsförderungen der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie der Stadt Münster.

Details

Datum:
Mittwoch, 14 Februar 2024
Zeit:
11:00 - 12:00
Sebastian Schulze Baek