Recht.Einfach: Entgeltstrukturen auf dem Prüfstand – EU-Entgelttransparenzrichtlinie in der Praxis
Freitag, 04 September 2026 | 12:30 - 13:00
Die Anforderungen an eine transparente und diskriminierungsfreie Vergütung von Beschäftigten nehmen zu. Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie kommen auf Unternehmen neue Pflichten zu: Welche Änderungen ergeben sich gegenüber dem bisherigen Entgelttransparenzgesetz? Welche Auskunftsansprüche haben Bewerberinnen, Bewerber und Beschäftigte? Und welche Anforderungen gelten künftig für die Gestaltung von Entgeltstrukturen?
Im nächsten Online-Impuls der Reihe Recht.Einfach gibt Wera Tenbrock, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht bei Rechtsanwälte Kohlschein, Lütkemeier & Partner mbB, einen praxisnahen Überblick über die Anforderungen der EU-Entgelttransparenzrichtlinie und deren Auswirkungen auf Unternehmen. Dabei erläutert sie die wesentlichen Unterschiede zwischen dem bisherigen Entgelttransparenzgesetz und der neuen Richtlinie sowie die daraus resultierenden Auskunftsansprüche im Bewerbungsverfahren und für Beschäftigte.
Darüber hinaus zeigt sie auf, wie gleiche oder gleichwertige Arbeit nach den Vorgaben der Richtlinie bewertet wird und welche Anforderungen Unternehmen künftig bei der Gestaltung und Überprüfung ihrer Entgeltstrukturen beachten sollten. Anhand praxisnaher Beispiele werden die Auswirkungen der Richtlinie auf den Unternehmensalltag verständlich erläutert.
Die Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführungen, Personalverantwortliche sowie alle Arbeitgebenden, die sich frühzeitig über die Anforderungen der EU-Entgelttransparenzrichtlinie und deren praktische Umsetzung informieren möchten.
Anmeldung unter: RECHT.EINFACH im September – AIW Unternehmensverband
Den Link zum Online-Impuls erhalten die Teilnehmenden kurz vor dem Termin per Mail.
Ziel der Reihe Recht.Einfach ist es, relevante rechtliche Themen für Unternehmen kurz und einfach in 30 Minuten zu vermitteln. Im Online-Impuls erfahren die Unternehmen praktische Lösungen, Tipps und Best Practices, um die rechtlichen Anforderungen besser zu verstehen und erfolgreich umzusetzen.
Das Angebot ist eine Kooperation der wfc mit der IHK Nord Westfalen, der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken und des AIW Unternehmensverbunds.
- Dr. Jürgen Grüner
- 0 25 94. 7 82 40-0
- juergen.gruener@wfc-kreis-coesfeld.de