Standard

Finanzämter Coesfeld und Lüdinghausen

Beide Finanzämter im Kreis Coesfeld bieten eine Existenzgründerbetreuung in der Neuaufnahmestelle (NAST) an. Hier können sich Existenzgründerinnen und Existenzgründer über ihre steuerlichen Pflichten rund um die Einkommens-, Körperschafts-, Umsatz- und Gewerbesteuer informieren.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der NAST sind während der Öffnungszeiten des Finanzamtes  -persönlich und telefonisch – zu erreichen. Bei Interesse an einem individuellen Betreuungsgespräch vor Ort wird um vorherige telefonische Terminabsprache gebeten.

Kontakt

Finanzamt Coesfeld

Friedrich-Ebert-Straße 8, 48653 Coesfeld,
www.finanzamt.nrw.de/coesfeld

Ansprechpartner:

Markus Eichentopf
Tel.: 02541 732-2715
Email: Service@FA-5312.fin-nrw.de

Das Finanzamt Coesfeld ist für folgende Gemeinden zuständig: Billerbeck, Coesfeld, Dülmen, Havixbeck, Nottuln, Rosendahl

Finanzamt Lüdinghausen

Bahnhofstraße 32
59348 Lüdinghausen

Die Neuaufnahmestelle des Finanzamts Lüdinghausen befindet sich in der Nebenstelle Wolfsberger Str. 23 (direkt am Busbahnhof).

www.finanzamt.nrw.de/luedinghausen

Ansprechpartnerin:

Daniela Schmidt
Tel.: 02591 930-2164
Email: Service@FA-5333.fin-nrw.de

Das Finanzamt Lüdinghausen ist für folgende Gemeinden zuständig: Ascheberg, Nordkirchen, Lüdinghausen, Olfen, Selm, Senden, Werne