Förderaufruf: 10.000 Perspektiven für langzeitarbeitslose Menschen

Unternehmen, die Langzeitarbeitslose neu einstellen, erhalten ab sofort vom Land NRW eine Förderung von 1500 Euro für die Einarbeitung. Mit dem Förderaufruf „Aktion 10.000 Perspektiven“ soll in wirtschaftlich unsicheren Zeiten für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten ein Anreiz geschaffen werden, Menschen mit schlechteren Chancen auf dem Arbeitsmarkt einzustellen.

Da die Einarbeitung von Menschen, die zuvor langzeitarbeitslos waren, häufig besonders zeitaufwändig ist, unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen unter den aktuellen Herausforderungen der Pandemie mit einer einmaligen Pauschale von 1500 Euro pro sozialversicherungspflichtig neu eingestellter Person, die zuvor Leistungen nach dem SBG II bezogen hat oder langzeitarbeitslos war.

Die Neueinstellung darf erst ab dem 1. September 2021 erfolgt sein, und die Einarbeitungspauschale kann, wenn das Beschäftigungsverhältnis fortbesteht, bis zu sechs Monate nach der Neueinstellung beantragt werden. Anträge können einstellende Betriebe somit seit dem 1. März 2022 und bis zum 31. Dezember 2022 direkt bei der zuständigen Bezirksregierung stellen. Der Fördertopf ist insgesamt jedoch auf maximal 10.000 Förderungen landesweit begrenzt.

Weitere Informationen zur Aktion sowie zu den Zuwendungsvoraussetzungen finden Sie unter:
www.mags.nrw/esf-aufrufe